Graffiti-Werbung
Erstellt am 27. Jul, 2011 von admin in Sonstige Medien
Es ist eine große Herausforderung, selbst für den gewieftesten Profi, noch Neuland in der Werbung zu entdecken. Die Printmedien werden nach allen Möglichkeiten genutzt, finanzieren sich ihrerseits auch teilweise oder schon gänzlich durch Werbeeinschaltungen. Selbiges trifft auch auf Fernsehen, Radio und Internet zu. Der springende Punkt ist und bleibt die Originalität der Werbesprache, inklusive optischer und akustischer Gestaltung.
Erfinderischen Geistern ist es dennoch geglückt, sich auf bisher unbeschrittene Wege zu begeben, zumindest in werbetechnischer Hinsicht: sie kamen auf die Idee, Gehwege zu horizontalen Plakatwänden umzufunktionieren und dort Markenname oder -logo als Kreidegraffiti festzuhalten. Vom praktischen Gesichtspunkt aus ein großartiger Einfall, denn so ein Gehsteig hat, um im Fachjargon zu bleiben, einen Marktanteil von hundert Prozent in der Zielgruppe der Fußgänger. An einschlägigen, dem Produkt entsprechenden Orten verteilt, braucht es sich auch nicht zwangsläufig um Fußgänger zu handeln, denn um den Boden vor einem Lokal zu betrachten, genügt es sogar ein Fußsteher zu sein. Aus rechtlicher Sicht hat diese Strategie aber ihre Schwachpunkte. Sowohl Vor- als auch Nachteil kann durch ein Beispiel belegt werden: als die Werbespezialisten einer großen österreichischen Brauerei beschlossen, den Gehweg vor einschlägigen Szenelokalen mit Kreide-Schriftzügen zu „verschönern“ um die neue Biersorte des Hauses zu vermarkten, gab es zuerst große Verwunderung unter den Passanten und später eine Strafanzeige. Laut Gerichtsbeschluss mussten die Kreidezeichen unverzüglich entfernt werden, obwohl das ein Regenschauer vermutlich sehr bald ebenfalls erledigt hätte. Der Effekt des ganzen Spektakels – samt polizeilichem Einschreiten – war der reißende Absatz des neuen Biers.
In anderen Ländern ist die Gesetzeslage in dieser Hinsicht um einiges lockerer, das Einholen einer Bewilligung ist aber unbedingt nötig, um den Gehsteig zu einem der gängigen Werbemedien umfunktionieren zu können. So umstritten wie die Nutzung des städtischen Bodens scheinbar ist, bekommt auch der Begriff „seltene Erden“ eine vollkommen neue Bedeutung. An Volksschulen und Kindergärten kann aber Entwarnung gegeben werden: um „Himmel und Hölle“ spielen zu dürfen, ist noch keine Sondergenehmigung des Bezirksamtes nötig.
Bildquelle: Rike – pixelio.de
