Neue Medien – neue Gesetze
Erstellt am 25. Nov, 2011 von admin in Info
Auch das Internet ist nicht frei von Gesetz und Ordnung. Insbesondere das Urheberrecht spielt eine wichtige Rolle – oft soll und muss nachvollzogen werden, wer mit einer Idee “der Erste” ist und nicht ungefragt auf anderen Webseiten kopiert oder zitiert werden darf. Hierfür ist unter anderem die Anwaltskanzlei Heldt-Zuelch mit Hauptsitz in Hamburg zuständig.
Auch für Gesetz und Recht im Internet gibt es Spezialisten wie Heldt-Zuelch
Seit 2009 praktizieren es die Anwälte Jan Zülch und Heiner Heldt, in ihrer gemeinsamen Kanzlei nur Spezialbereiche aus dem Gesetz für ihre Klienten zu bearbeiten. Ob es um Fragen aus dem Internet geht oder um die Altersvorsorge – die Fokussierung auf bestimmte Dienstleistungen gewährleistet es der Kanzlei Heldt-Zuelch, Anliegen und Fälle zeitnah, kundenorientiert und erfolgreich bearbeiten zu können. Wie aber lassen sich die vielschichtigen Ebenen des Internet für das Gesetz auf einen Nenner bringen? Dies ist generell nicht möglich. Jedoch entstehen rechtliche Probleme, sobald viele Internetnutzer der Meinung sind, sich in einem “rechtsfreien Raum” zu befinden, was definitiv nicht der Fall ist. Das werbewirksam so genannte “IT Recht” ist eigentliche eine Erweiterung des Medienrechts auf aktuelle Erfordernisse von Verbrauchern und Anbietern, zumindest was die inhaltliche Seite betrifft. Formal bzw. technisch ist das Internet rechtlich dem Telekommunikationsrecht zuzuordnen. Somit gilt: Die “Neuen Medien” entwickeln sich aus den Prinzipien der althergebrachten Telekommunikation – je mehr Teilnehmer jedoch involviert sind, desto mehr ist beispielsweise Heldt-Zuelch gefragt, die Rechte Einzelner durchzusetzen. Das heißt: Auch per gewöhnlicher Telefonleitung wurden seinerzeit Inhalte übertragen, doch üblicherweise war nur ein bestimmter Empfänger angesprochen. Wer jedoch heutzutage die Inhalte einer Webseite empfängt und diese rechtswidrig nutzt, kann nicht im Voraus abgesehen werden.
Warum spricht man von IT-Recht?
Es lassen sich sicherlich Kategorien feststellen, mit denen bezüglich des Internets rechtlich gearbeitet werden kann: Hier ist beispielsweise das “Domainrecht” zu nennen, das sich damit befasst, wem, wann und warum Domainnamen zugeordnet werden (dürfen). Dieses beispielsweise ist kombiniert mit dem Namensrecht zu betrachten – eine beliebige Privatperson darf sich etwa nicht eine Webseite unter dem Namen eines allgemein bekannten Konzerns einrichten. Weiterhin hängt das sogenannte IT Recht mit den Verträgen zusammen, die im Internet über den Kauf oder Verkauf von Waren und Dienstleistungen geschlossen werden (“Internet-Shopping”).
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